Lehrplan 21 und die besondere Volksschule: Befähigung als übergeordnetes Bildungsziel

Die obligatorische Schule soll alle Lernenden auf ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereiten. Diesen Bildungsauftrag umschreibt der Lehrplan 21. Für Lernende mit einer komplexen Behinderung gestaltet sich die Umsetzung dieser Bildungsziele im vorgegebenen Rahmen oft schwierig. Lehrpersonen und Fachpersonen der Heilpädagogik stehen vor der herausfordernden Aufgabe, einer möglichen Eingrenzung der Lerninhalte entgegenzuwirken.